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Ändert sich durch den Beitritt zur Energiegenossenschaft die Zahlung an meinen Energieversorger?

Die Teilzahlungen bleiben bis zur nächsten Jahresabrechnung unverändert. Das heißt, Sie bezahlen weiterhin Ihre Teilzahlungen an Ihren Energieversorger und Sie zahlen Ihren Strom an die Energiegenossenschaft. Erst mit der ersten Jahresabrechnung erfolgt die Ausgleichszahlung und eine Anpassung der zukünftigen Teilzahlungen. Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, beim Energieversorger eine Reduzierung der Teilzahlungen zu beantragen.