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Abrechnung Energieversorger

Ändert sich durch den Beitritt zur Energiegemeinschaft die Zahlung an meinen Energieversorger?

Die Teilzahlungen bleiben bis zur nächsten Jahresabrechnung unverändert. Das heißt, Sie bezahlen weiterhin Ihre Teilzahlungen an Ihren Energieversorger und Sie zahlen Ihren Strom an die Energiegenossenschaft. Erst mit der ersten Jahresabrechnung erfolgt die Ausgleichszahlung und eine Anpassung der zukünftigen Teilzahlungen.

Tipp 1: Sie haben jederzeit die Möglichkeit, beim Energieversorger eine Reduzierung der Teilzahlungen zu beantragen.

Tipp 2: Sie haben das Recht, dass Sie monatliche Teilrechnungen von Ihrem Energieversorger erhalten. So erhalten Sie schneller den finanziellen Vorteil der Energiegemeinschaft. Dafür eine Email an den Energieversorger schicken.

Grundsätzlich gilt: Die Energiegemeinschaft ist immer eine Erweiterung zum Energieversorger. Sprich, alles was die EEG an Strom liefern kann, liefert sie. Alles darüber hinaus kommt weiterhin vom Energieversorger. Genauer erklären wir dies im folgenden Video https://www.youtube.com/watch?v=neeKnasLW6E ab Minute 01:57.