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Mehrfachteilnahme bei Energiegemeinschaften

Kein Problem! Gesetzlich ist die Teilnahme an bis zu 5 Energiegemeinschaften/gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen erlaubt. 

Macht eine Mehrfachteilnahme bei Energiegemeinschaften Sinn?

Das hängt, wie so oft, von verschiedenen Aspekten ab:

  • mehrere Energiegemeinschaften bedeutet mehrere Rechnungen/Gutschriften und ggfs. mehrmals eine Teilnahmegebühr
  • wenn die bestehende Energiegemeinschaft nicht genug Strom abnimmt, kann eine Mehrfachteilnahme definitiv Sinn machen. Wichtig für diese Entscheidung ist es, den Stromverbrauch/erzeugten Strom zu kennen und den aktuellen Tarif des Energieanbieters. Dann kann man dies durchrechnen und vergleichen. (kWh x Einspeisetarif in ct/kWh - Teilnahmegebühr)

Wie funktioniert die Mehrfachteilnahme?

Bestimme den Teilnahmefaktor, um festzulegen wieviel Strom du aus welcher EEG
beziehst. Der Teilnahmefaktor wird in % angegeben und kann angepasst werden. Dafür ein kurzes Mail an eeg@regenerative.at mit der Zählpunktnummer und dem Teilnahmefaktor.
 
Bevor du einer neuen Energiegemeinschaft beitrittst, muss der Teilnahmefaktor in der bestehenden EEG reduziert werden. Dies ist über das EDA Portal oder den betreuenden Dienstleister der EEG möglich.

Als Tipp: Wir empfehlen eine Evaluierungsphase  von 1 - 2 Monaten und eine Annäherung je nach Verbrauch und Erzeugung.