Muss ich den Vertrag mit meinem Energieversorger kündigen?
Nein. Jedes Mitglied einer Energiegenossenschaft behält den ursprünglichen Vertrag mit dem bisherigen Energielieferanten bei. Damit ist die Stromversorgung auch dann sichergestellt, wenn kein Überschussstrom aus der Energiegenossenschaft zur Verfügung steht (z.B. bei Stromspitzen in der Mittags- oder Nachtzeit). Wenn Sie zu einem anderen Energieversorger wechseln möchten, ändert dies nichts an Ihrer Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft.