EDA-Code 188: Teilnahmefaktor überschritten
Das Gesetz sieht vor, dass man Mitglied in bis zu 5 Energiegemeinschaften/gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen sein kann.
Ist man Mitglied bei mehreren Energiegemeinschaften, kommt der Teilnahmefaktor ins Spiel. Dieser legt fest, wieviel Prozent des erzeugten/verbrauchten Stroms aus welcher Energiegemeinschaft kommen.
Sind Sie bereits Mitglied in einer anderen Energiegemeinschaft, muss der Teilnahmefaktor in dieser reduziert werden. Dies kann über das eigene EDA Portal oder über den Dienstleister der die EEG betreut, erfolgen. Nach Durchführung bitten wir Sie, uns den Prozentsatz (Teilnahmefaktor) für die von uns betreute Energiegemeinschaft bekannt zu geben.
Als Beispiel: Sie möchten 60 % Ihres erzeugten Strom in die EEG Ötztal einspeisen und die restlichen 40 % in die BEG Raiffeisen Tirol.
Was sollte man bei einer Mehrfachmitgliedschaft bedenken:
- Jede Energiegemeinschaft schickt eine eigene Rechnung/Gutschrift (mehr Verwaltungsaufwand)
- Mögliche Kosten der Mitgliedschaft
Wann macht es Sinn: Die regionale Energiegemeinschaft nimmt nicht genug Strom ab, dann ist die BEG Raiffeisen Tirol eine gute Möglichkeit, den Überstrom zu einem attraktiven Einspeisetarif abzunehmen.
Der Teilnahmefaktor kann beliebig angepasst werden. Am besten eine Mail mit der Zählpunktnummer + Teilnahmefaktor an eeg@regenerative.at schicken