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Vertrag mit Energieversorger kündigen?

Nein. Jedes Mitglied einer Energiegemeinschaft behält den ursprünglichen Vertrag mit dem bisherigen Energielieferanten bei. Damit ist die Stromversorgung auch dann sichergestellt, wenn kein Überschussstrom aus der Energiegemeinschaft zur Verfügung steht (z.B. bei Stromspitzen in der Mittags- oder Nachtzeit).

Stromanbieter wechseln?

Wenn Sie zu einem anderen Energieversorger wechseln möchten, ändert dies nichts an Ihrer Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft.