Was ist eine Bürgerenergiegemeinschaft?
Im Gegensatz zu den regionalen Energiegenossenschaften in Tirol, können sich an der Bürger-Energiegenossenschaft neben Privatpersonen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), kommunalen Einrichtungen, Gemeinden, Vereinen und Verbänden auch Großunternehmen beteiligen.
Eine regionale erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) ist durch das Umspannwerk definiert. Dadurch genießen die Mitglieder auf dieser regionalen Ebene Ersparnisse beim Netzentgelt und Abgaben. Die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG), ist größer gefasst. In unserem Fall tirolweit. Der Vorteil: Sie bietet grünen und regionalen Strom auch für Menschen, in deren Region es keine EEG gibt. Außerdem wächst sie stark und zählt somit viele Mitglieder mit großem Stormbedarf. Die regionale EEG nimmt nicht genug Strom ab?
Über eine Mehrfachteilnahme, kann ein Teil des Stroms zusätzlich auch an die BEG verkauft werden. Nähere dazu unter "Mehrfachteilnahme".
Gut zu wissen:
Als Großunternehmen gelten laut Europäischer Kommission Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern, einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro, wobei zwei dieser drei Kriterien erfüllt sein müssen.
Weder bei den regionalen Energiegenossenschaften noch bei der Bürger-Energiegenossenschaft ist die Beteiligung von Strom- und Gasunternehmen, so genannten EVU (Energieversorgungsunternehmen), zulässig.