Was ist eine Bürger-Energiegemeinschaft
Im Gegensatz zu den regionalen Energiegenossenschaften in Tirol, können sich an der Bürger-Energiegenossenschaft neben Privatpersonen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), kommunalen Einrichtungen, Gemeinden, Vereinen und Verbänden auch Großunternehmen beteiligen.
Als Großunternehmen gelten laut Europäischer Kommission Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern, einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro, wobei zwei dieser drei Kriterien erfüllt sein müssen.
Weder bei den regionalen Energiegenossenschaften noch bei der Bürger-Energiegenossenschaft ist die Beteiligung von Strom- und Gasunternehmen, so genannten EVU (Energieversorgungsunternehmen), zulässig.
Die Bürger-Energiegenossenschaft ist der Dachverband der regionalen Erneuerbaren Energiegenossenschaften in Tirol. Die Bürger-Energiegenossenschaft ist regional nicht beschränkt und kann österreichweit mit mehreren Netzbetreibenden mit Strom handeln. Da in der Bürger-Energiegenossenschaft auch mit nicht erneuerbaren Energieformen gehandelt werden kann, entfallen steuerliche Vorteile wie der reduzierte Netztarif.
Ab 2024 können Interessierte, Mitglied der regionalen Energiegenossenschaften in Tirol sowie der Bürger-Energiegenossenschaft werden, um einen noch attraktiveren Strompreis zu erhalten.