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Welche Pflichten habe ich?

Die Mitglieder sind ausschließlich dazu verpflichtet, die gelieferte Energie termingerecht zu bezahlen. Aufgrund des vorherrschenden gemeinnützigen Charakters der Energiegenossenschaft ist keine Verzinsung der Geschäftsanteile vorgesehen. Jedes Mitglied ist demnach auf einen Geschäftsanteil von lediglich 10 Euro beschränkt.