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Wer darf Teilnehmen?

Mitglieder der regionalen Energiegenossenschaften können Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kommunale Einrichtungen, Gemeinden, Vereine und Verbände werden. Sie können Strom einspeisen, Strom von der Energiegenossenschaft beziehen oder beides. Die Anzahl der Teilnehmer ist nicht begrenzt. Die Zuordnung zu einer Energiegenossenschaft erfolgt auf Basis Ihres Netzanschlusspunktes - also dort, wo Sie wohnen oder Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.