Wer darf Mitglied einer Energiegemeinschaft werden?
Mitglieder der regionalen Energiegemeinschaften können Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kommunale Einrichtungen, Gemeinden, Vereine und Verbände werden. Sie können Strom einspeisen, Strom von der Energiegemeinschaft beziehen oder beides. Die Anzahl der Teilnehmer ist nicht begrenzt. Die Zuordnung zu einer Energiegenossenschaft erfolgt auf Basis Ihres Netzanschlusspunktes - also dort, wo Sie wohnen oder Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.