Wer haftet bei Schäden am Dach oder an der Anlage?
Die Photovoltaikanlage bleibt im Eigentum des Contracting-Partners. Für Errichtung, Betrieb und Wartung ist dieser verantwortlich.
Haftungsfragen werden vertraglich geregelt. Schäden, die durch die Anlage verursacht werden, fallen in den Verantwortungsbereich des Betreibers. Schäden am Dach durch äußere Einflüsse bleiben in der Verantwortung des Gebäudeeigentümers.