Was ist, wenn die EEG zu wenig Strom hat?
Kein Grund zur Sorge. Aus diesem Grund ist es wichtig einen bestehenden Stromliefervertrag zu haben.
Sowohl für die Verbraucher:innen, als auch für die Erzeuger:innen gilt: Sollte zu wenig Strom in der EEG gehandelt werden, dann übernimmt wieder der Energieversorger und versorgt Sie entweder mit Strom oder nimmt Ihnen den erzeugten Reststrom ab.